Tabaksteuer-Chaos bei E-Liquids: Was gilt aktuell wirklich?

Stand: 25. Oktober 2026

Rund um die Tabaksteuer auf E-Liquids herrscht derzeit ungewöhnlich viel Verwirrung. In Medien und innerhalb der E-Zigaretten-Branche wird sogar darüber diskutiert, ob Liquids bis Ende 2026 plötzlich ohne Tabaksteuer verkauft werden könnten.

Der Grund dafür ist kein geplanter Steuervorteil, sondern ein Fehler im neuen Tabaksteuergesetz.

Für Verbraucher ist deshalb vor allem eine Frage wichtig:

Sind E-Liquids jetzt tatsächlich steuerfrei?

Die kurze Antwort lautet derzeit: Nein, davon sollte niemand ausgehen.

Was ist beim Tabaksteuergesetz passiert?

Eigentlich sollten die neuen Tabaksteuersätze erst ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Bei der Regelung zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist jedoch ein Fehler entstanden. Das Änderungsgesetz wurde am 20. Oktober 2026 veröffentlicht und trat bereits am 21. Oktober 2026 in Kraft.

Genau das war so offenbar nicht beabsichtigt.

Das Bundesfinanzministerium hat inzwischen bestätigt, dass die höheren Steuersätze nach dem Willen des Gesetzgebers erst ab Januar 2027 angewendet werden sollen.

Warum ist die Situation bei E-Liquids besonders kompliziert?

Für E-Liquids – im Tabaksteuerrecht sogenannte Substitute für Tabakwaren – gibt es im neuen Gesetz konkrete Steuersätze ab dem Jahr 2027.

Vorgesehen sind:

Zeitraum Steuersatz
2027 0,38 € je ml
2028 0,40 € je ml
2029 0,42 € je ml
ab 2030 0,44 € je ml

Das Problem: Das neue Gesetz ist bereits in Kraft, die neue Tarifregelung für Substitute nennt aber erst Zeiträume ab dem 1. Januar 2027.

Genau daraus entsteht die aktuelle Rechtsdiskussion.

Sind E-Liquids deshalb bis Ende 2026 steuerfrei?

Mehrere Juristen und Branchenvertreter vertreten die Auffassung, dass der Wortlaut des neuen Gesetzes für den Zeitraum zwischen Inkrafttreten und dem Jahresende keinen ausdrücklichen Steuertarif für E-Liquids enthält.

Daraus wird teilweise die Schlussfolgerung gezogen, dass Liquids theoretisch vorübergehend steuerfrei sein könnten.

Diese Frage ist derzeit jedoch nicht abschließend geklärt.

Das Bundesfinanzministerium vertritt ausdrücklich eine andere Auffassung.

Was sagt das Bundesfinanzministerium?

Das Bundesfinanzministerium hat die Zollverwaltung und die betroffenen Verbände darüber informiert, dass bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin die bisherigen Steuersätze angewendet werden sollen.

Für E-Liquids bedeutet das weiterhin:

0,32 Euro Tabaksteuer je Milliliter.

Das Ministerium begründet dies mit dem eindeutig erkennbaren Willen des Gesetzgebers, die neue Steuerstaffel erst ab 2027 anzuwenden.

Parallel wurde ein Verfahren eingeleitet, um den Fehler im Gesetz zu berichtigen.

Was bedeutet das für Kunden von Vip Vape?

Für unsere Kunden ändert sich aktuell zunächst nichts.

Wir verkaufen unsere Produkte weiterhin regulär nach den derzeit von der Finanzverwaltung angewendeten steuerlichen Vorgaben.

Eine kurzfristige Senkung der Verkaufspreise aufgrund einer vermeintlichen Steuerfreiheit wäre aus unserer Sicht weder seriös noch rechtssicher.

Auch der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) rät ausdrücklich davon ab, E-Liquids aufgrund der aktuellen Diskussion plötzlich ohne Tabaksteuer anzubieten.

Warum werden bereits versteuerte Liquids ohnehin nicht plötzlich günstiger?

Ein weiterer Punkt wird in der öffentlichen Diskussion häufig übersehen:

Viele Produkte, die sich bereits bei Händlern oder Großhändlern auf Lager befinden, wurden schon ordnungsgemäß versteuert.

Die Steuer ist damit bereits Bestandteil des Warenwertes.

Selbst wenn sich später eine andere juristische Bewertung für einen bestimmten Zeitraum ergeben sollte, bedeutet das deshalb nicht automatisch, dass bereits versteuerte Ware im Handel plötzlich um den Steuerbetrag günstiger werden könnte.

Was passiert jetzt?

Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, die fehlerhafte Regelung zu berichtigen. Nach aktuellem Stand läuft dieses Verfahren noch.

Bis eine rechtssichere Klärung vorliegt, bleibt daher eine ungewöhnliche Situation:

  • Der Gesetzestext hat eine erkennbare zeitliche Lücke bei den Liquid-Steuersätzen geschaffen.
  • Einige Rechtsexperten sehen darin eine mögliche vorübergehende Steuerfreiheit.
  • Das Bundesfinanzministerium hält dagegen an der bisherigen Besteuerung fest.
  • Der Zoll soll weiterhin den bisherigen Tarif anwenden.
  • Eine formelle Berichtigung ist bereits angestoßen.

Und wie hoch wird die Liquidsteuer 2027?

Unabhängig von der aktuellen Panne ist nach dem neuen Gesetz für E-Liquids ab dem 1. Januar 2027 ein Steuersatz von 0,38 Euro je Milliliter vorgesehen.

Damit würde die Steuer gegenüber dem derzeit angewendeten Satz von 0,32 Euro je Milliliter um 6 Cent je Milliliter steigen.

Bei 10 ml Flüssigkeit entspricht das beispielsweise:

  • 2026 aktuell: 3,20 € Tabaksteuer
  • ab 2027: 3,80 € Tabaksteuer

Bei 100 ml beträgt der Unterschied entsprechend bereits 6,00 Euro reine Tabaksteuer.

Unser Fazit

Ja, beim neuen Tabaksteuergesetz ist ein bemerkenswerter Fehler passiert – und ja, daraus ergeben sich berechtigte rechtliche Fragen.

Für Verbraucher bedeutet das aber aktuell nicht, dass E-Liquids plötzlich steuerfrei gekauft werden können.

Die Finanzverwaltung hält bis Ende 2026 weiterhin am bisherigen Satz von 0,32 Euro je Milliliter fest.

Wir verfolgen die Entwicklung weiter und aktualisieren diesen Beitrag, sobald die angekündigte Berichtigung erfolgt oder sich die Rechtslage anderweitig verbindlich klärt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Informationsstand vom 25. Oktober 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Kategorie: Gesetze & Wissen